Scherafati

Ordination

In meiner Ordination habe ich als Wahlarzt die Möglichkeit mir ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch sowie die klinische Untersuchung zu nehmen. Die richtige Diagnose Ihrer Beschwerden des Bewegungsapparates (Meniskus, Kreuzband, Knorpel, Arthrose, Gelenke) ist die Grundlage der weiteren Behandlung.

Die konservativen Therapiemöglichkeiten kann ich Ihnen in der Ordination anbieten. Sollte ein operativer Eingriff erforderlich sein habe ich die Möglichkeit Sie privat in Wien zu betreuen ( Zusatzversicherte Patienten_innen und Selbstzahler ).

Kleine Eingriffe wie Ringbandspaltungen könne in der Ordination in Pottendorf durchgeführt werden.

Knie Arthroskopien und Karpaltunnelsyndrom Operationen können je nach Verfügbarkeit der OP Kapazitäten noch bis Ende April 2025 an der Tagesklinik im KH Mödling eingeplant werden.
Eine weitere Option für Selbstzahler ist die Versorgung an der Tagesklinik Medicent in Baden bei Wien oder in der Atomosklinik in Wien Währing . Bei Fragen bin ich für Sie erreichbar.
Operationen für Zusatzversicherte/Sonderklasse können in Wien Angeboten werden

Ich würde mich freuen, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen!

Standort

Marktplatz 14
Ordination 1. Stock (Lift vorhanden)
2486 Pottendorf

Eingang auf der Rückseite der Apotheke

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Was bedeutet Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht im direkten Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig.

Ihr Wahlarzt kann Sie direkt zu den weiteren notwendigen Untersuchungen überweisen (Röntgen, MRT, Labor, … ) bzw Verordnungen für Schienen, Physiotherapie sowie Rezepte ausstellen.

Kosten

Meine Ordination ist eine Wahlarztordination, d.h. ich habe als freiberuflicher Arzt keinen bindenden Vertrag mit den Krankenkassen. Meine Patienten genießen alle Vorzüge einer Privatordination und kommen für die ärztlichen Leistungen vorerst selbst auf. Sie können Ihre Honorarnote, auf der sämtliche verrechenbaren Leistungen detailliert aufgelistet sind, bei der Krankenkasse einreichen. Von dieser wird dann ein entsprechender Anteil der Behandlungskosten an Sie rückerstattet (bis zu 80% des Betrages, den ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Kassenvertrag für die erbrachten Leistungen erhalten hätte)